Samenspende (Donogene Insemination)

Selten zeigt sich bei der Untersuchung des Mannes, dass weder im Ejakulat noch im Hoden Spermien zu finden sind. In diesem Fall ist eine Therapie durch eine Samenspende möglich.

Auch bei alleinstehenden Frauen und homosexuellen Frauen (Verheiratet oder in Paargemeinschaft) kann eine Behandlung mit einer Samenspende erfolgen. Lesbische Paare müssen für eine Behandlung nicht verheiratet sein oder sich in einer eingetragenen Partnerschaft befinden.

Die Spendersamenbehandlung kann im Rahmen einer intrauterinen Insemination oder einer künstlichen Befruchtung durchgeführt werden. Vor der Behandlung mit Spendersamen sind eine rechtliche sowie psychosoziale Beratung notwendig. Zudem ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Patientenpaar und der Samenbank erforderlich.

Bei Anwendung von Spenderspermien wird die Finanzierung der Kinderwunschbehandlung leider nicht von der Krankenkasse übernommen oder bezuschusst. Daher müssen Sie die Finanzierung vollständig selbst übernehmen.

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Das Samenspenderregistergesetz

Am 01.07.2018 trat das Samenspenderregistergesetz in Kraft. Menschen, die durch Samenspende gezeugt wurden, können beim zentralen Samenspenderregister ab dem 16. Lebensjahr Auskunft über ihre Abstammung erhalten. Umgekehrt erfährt der Spender nicht Ihre Identität oder den Namen Ihres Kindes. Ein Spender kann nicht als Vater eingetragen werden und das Erb- und Unterhaltsrecht sind für Spender nicht gültig.