Behandlungsmethoden & Therapieformen

Viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch entscheiden sich für eine Kinderwunschbehandlung. Voraussetzung ist aber eine genaue Diagnose der möglichen Ursachen. Daraus leitet sich dann die passende Therapieform ab. Manchmal stellt es sich aber auch schon im ersten Beratungsgespräch heraus, dass das Timing bisher einfach noch nicht gestimmt hat. Denn was viele nicht wissen ist, dass jedes dritte Paar nach dem Absetzen von Verhütungsmitteln mit Kinderwunsch länger als ein Jahr auf eine Schwangerschaft wartet. Und selbst bei völlig gesunden Paaren beträgt die Chance, bei regelmäßigem Geschlechtsverkehr innerhalb eines Zyklus schwanger zu werden, statistisch gesehen nur magere 10 bis 30 Prozent in Abhängigkeit vom Alter der Paare. Eine effektive Zykluskontrolle und Geschlechtsverkehr zum richtigen Zeitpunkt sind dann eine ganz einfache Therapie.

Doch so einfach klappt es leider nicht in allen Fällen. Wird die Frau innerhalb eines Jahres, bei regelmäßigem, ungeschütztem Geschlechtsverkehr nicht schwanger, können neben medizinischen, körperlichen Ursachen auch Stress, Alkohol und Nikotin negativen Einfluss auf die Fruchtbarkeit haben. Aber auch bestimmte Medikamente können Ihre Fruchtbarkeit beeinflussen.

Zudem ist die Ursache für die ungewollte Kinderlosigkeit nur zu etwa 30 Prozent bei der Frau, zu 30 Prozent beim Mann und zu weiteren 30 Prozent bei beiden Partnern suchen. Nur durch eine eingehende ärztliche Diagnose und die Einbeziehung der persönlichen Anamnese kann die Ursache für die ungewollte Kinderlosigkeit bestimmt und eine passende Therapieform ausgewählt werden.

Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Therapieformen und Behandlungsmöglichkeiten. Machen Sie sich auf diesen Seiten selbst ein Bild von den vielfältigen Behandlungsmöglichkeiten in der Kinderwunsch Praxisklinik Trier. Anschließend laden wir Sie gerne ein, unser Haus unverbindlich kennen zu lernen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Wir sind das ganze Jahr über von Montag bis Freitag für Sie da. Unsere regulären Sprechzeiten sind von 7:30 bis 14:00 Uhr. Montags, Dienstags und Donnerstags sogar bis 18:00 Uhr.

TIPP: Notieren Sie sich Fragen und Unklarheiten, auf die Sie im Rahmen Ihrer Internetrecherchen stoßen, um sie gleich im ersten Gespräch besprechen zu können.

Voraussetzungen für eine Therapie

a) Gesetzliche Rahmenbedingungen und Kostenübernahme

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungs-Gesetz (GMG) die Bedingungen für gesetzlich Versicherte geändert, wenn diese eine Kinderwunschbehandlung unter Anwendung der Methoden der Insemination (IUI), der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder der Intrazyplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) benötigen.

Aktuell ist die Kostenübernahmesituation bei den einzelnen Krankenkassen sehr unterschiedlich. Auskunft darüber, welche Kosten im Detail erstattet werden, erteilt Ihnen die jeweilige Krankenkasse. Gerne können Sie uns auch zu diesem Thema ansprechen.
Die Zahl der Behandlungszyklen, für die die gesetzliche Krankenkasse die Kosten anteilig übernimmt, ist begrenzt. So übernimmt sie anteilig die Kosten für maximal:

  • 8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation
  • 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation
  • 3 IVF- oder ICSI-Behandlungszyklen

Nach der Geburt eines Kindes entsteht ein neuer Anspruch auf eine anteilige Kostenbeteiligung. Darüber hinaus gehende Ansprüche werden zur Zeit kontrovers diskutiert.

Nach Auskunft von im Sozialrecht erfahrenen Juristen besteht bereits ein erneuter Anspruch, sobald eine sogenennte ‚klinische Schwangerschaft‘ eingetreten ist, diese jedoch als Fehlgeburt oder Eileiterschwangerschaft geendet ist.
In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnden Ärzte.

Die anteilige Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist desweiteren an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese sind wie folgt:

  • das Kinderwunschpaar muss miteinander verheiratet sein * beide Partner müssen 25 Jahre und älter sein
  • beide Partner müssen HIV-negativ sein
  • es muss ein von der Krankenkasse genehmigter Behandlungsplan vorliegen
  • es müssen spezielle Beratungen des Kinderwunschpaares vor IUI-, IVF- oder ICSI- Behandlungsbeginn durchgeführt worden sein.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf eine anteilige Kostenübernahme mit dem 40. Geburtstag der Ehefrau oder dem 50. Geburtstag des Ehepartners endet. Entscheidend ist das Alter am 1. Zyklustag, am 1. Stimulationstag oder dem 1. Tag der sogenannten ‚Down Regulation‘.

Nach einer Sterilisation ist eine Kostenübernahme nur in Ausnahmefällen nach gesondertem Antrag und medizinischer Begutachtung möglich. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnden Ärzte.

b) Behandlungsplan

Gemäß o.g. Beschreibung ist der Arzt gefordert, einen detaillierten Behandlungsplan zu erstellen. Dieser beinhaltet Angaben zu den festgestellten Ursachen der ungewollten Kinderlosigkeit, zu den einzuleitenden Behandlungsmaßnahmen und zu den geschätzten Gesamtkosten der Therapie.

Für beide Partner sind gemäß Vorgaben getrennte Behandlungspläne zu erstellen. Diese werden Ihnen vom behandelnden Arzt ausgehändigt und sind der zuständigen Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Die Behandlung selbst kann erst beginnen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der genehmigte Behandlungsplan vorliegt.

Sie werden in dem Behandlungsplan die geschätzten Kosten sehen, von denen 50 % als Eigenanteil von Ihnen selbst gezahlt werden müssen. Bedenken Sie bitte, dass der behandelnde Arzt nur eine ungefähre Schätzung der zu erwartenden Kosten vornehmen kann. Individuell auf Sie abgestimmt können somit weniger oder mehr Behandlungskosten entstehen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat hilfreich zur Seite.

c) Als Frau

Als Frau sollten Sie in der Regel jünger sein als 40 Jahre und älter als 24 Jahre. Ihre Kinderlosigkeit ist mit anderen Behandlungsmethoden nicht zu beheben. Ihre Gebärmutter und mindestens ein Eierstock sind funktionstüchtig. Ihr Rötelnschutz wurde nachgewiesen. Sie sind HIV-negativ.

d) Als Mann

Als Mann ist Voraussetzung Nummer 1, dass Sie überhaupt Spermien haben. Ist dies sichergestellt, hängt der weitere Weg der Behandlung von Ihrer Samenqualität ab: Bei sehr schlechter Qualität kann ICSI, die intrazytoplasmatische Spermieninjektion, ein gangbarer Weg sein.

Wir arbeiten mit folgenden Behandlungsmethoden