Behandlung lesbischer Paare

Viele Frauenpaare wünschen sich von ganzem Herzen ein Kind.

Frauen mit Kinderwunsch in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft haben die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung mit einer Samenspende. Wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht, wird eine klassische Insemination durchgeführt, die Spermienflüssigkeit also einfach gesagt zum idealen Zeitpunkt eingespült. Das etwas komplexere aber ebenso bewährte Verfahren ist die In-vitro-Fertilisation.

Sind Sie miteinander verheiratet, so unterschreiben beide Partnerinnen den Behandlungsvertrag. Beide Frauen verpflichten sich mit Ihrer Unterschrift, den Unterhalt für Ihr Wunschkind zu zahlen. Damit bestätigt die Frau, welche nicht die leibliche Mutter des Kindes wird, weiterhin, das Wunschkind nach der Geburt zu adoptieren. Dies ist in Deutschland bei gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.

Auch, wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, begleiten wir Sie gern bei der Erfüllung Ihres Kinderwunschs. In diesem Fall wird mittels eines notariellen Vertrags abgesichert, dass sich beide Frauen zum Kindesunterhalt sowie zur Adoption des Kindes verpflichten.

Bei gleichgeschlechtlichen Paaren wird die Finanzierung der Kinderwunschbehandlung leider nicht von der Krankenkasse übernommen oder bezuschusst. Daher müssen Sie die Finanzierung vollständig selbst übernehmen. Je nach Behandlungsmethode ergeben sich für Sie unterschiedliche Kosten. Wir beraten Sie ausführlich zum Thema Kosten der Kinderwunschbehandlung.
Wir freuen uns darüber, auch lesbische Paare, in unserer Praxis begleiten zu dürfen und unterstützen sie gern bei der Familiengründung.

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PODCAST Gyn ganz einfach – Schwanger werden ohne Mann

 

In der Folge „Schwanger werden ohne Mann“ des amedes-Podcasts „Gyn ganz einfach“ beantwortet unsere Kollegin Dr. med. Imke Mebes viele Fragen zur Kinderwunschbehandlung bei lesbischen Paaren und alleinstehenden Frauen.

Hören Sie gern mal rein!