Kryokonservierung

Kryokonservierung von befruchteten Eizellen, Embryonen und männlichem Keimmaterial

Die Kryokonservierung von befruchteten Eizellen im Vorkernstadium und Embryonen ist heutzutage ein etabliertes System.

Gemäß deutschem Embryonenschutzgesetz (EschG 1990) dürfen in einem Behandlungszyklus maximal 3 Embryonen in die Gebärmutterhöhle transferiert werden, um eine Schwangerschaft zu erzielen. Deutsches IVF-Register (DIR) empfiehlt nach den statistischen Auswertungen der Dateien im Jahresbuch 2019 (Seite 8): „…single embryo transfer und die Kryokonservierung von ggf. überzähligen Embryonen für einen weiteren Zyklus...

Überzählige befruchtete Eizellen im Vorkernstadium oder Embryonen können auf Wunsch des Patientenpaares tiefgefroren und für einen nachfolgenden Behandlungszyklus verwendet werden. Das Verfahren ist bewährt und sicher. Die Chance auf den Eintritt einer Schwangerschaft ist jedoch etwas erniedrigt.

Nach §6 Abs.2 des Grundgesetzes steht den Eltern das Recht auf Fortpflanzung auf dem jeweiligen Stand der Technik zu. Nach §8 (1) des ESchGes für die Begriffsbestimmung von §1 Abs.1 Nr.3 & §1 Abs.1 Nr.5 (es werden Embryonen transferiert, keine Eizellen) sollten entwicklungsfähige Embryonen transferiert werden.

Nach Angaben aus der Literatur und den DIR-Statistiken entwickeln sich nur ca. 30% aller Eizellen im PN-Stadium in Blastozysten. Das hängt sicherlich u.a. auch damit zusammen, dass von vorne herein etwa 50% aller Eizellen genetisch nicht intakt sind.

Es ist unser Ziel, dass sich mindestens ein Embryo während der Embryokultur aus dem PN-Stadium in eine „gute“ Blastozyste entwickelt. Aus dem Grund müssen bei jedem Paar individuell entschieden werden, wie viele PN-Zellen weiterkultiviert werden sollten, um ein bis zwei entwicklungsfähigen Embryonen später transferiert werden zu können.

Nach §9 (4) des ESchGes dürfen ggf. überzähligen Embryonen kryokonserviert werden. Dazu gibt es die Empfehlung des „deutschen Mittelweges“, Beschluss der „Kommission für Reproduktionsmedizin in RLP vom 14.09.2011“, die „Nationale Akademie der Wissenschaften – Leopoldina“ vom 2017 & 2019, DIR-Empfehlung vom 2019 und die Bundesärztekammer vom 02.09.2020.

Kryokonservierung von männlichem Keimmaterial

Die Kryokonservierung von männlichem Keimmaterial sichert die Durchführung zukünftiger Behandlungen. So wird heute neben Spermien in Ejakulaten auch Hodengewebe mit den darin enthaltenen Keimzellen tiefgefroren. Die Samenqualität ist natürlichen Schwankungen unterworfen. Insbesondere bei Patienten mit stark reduzierter Samenqualität kann es daher sinnvoll sein, Keimzellen tiefzugefrieren und für den Einsatz in einer der o.g. Methoden zu lagern. Zum einen gewährleistet dieses ‚Depot‘ auch in schwierigen Fällen die Durchführung der o.g. Methoden, zum anderen nimmt dies zugleich den psychischen Druck, der auf den Patienten am Tag der Follikelpunktion lastet.

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