Rechtliche Grundlagen & das Embryonenschutzgesetz

Die reproduktionsmedizinische Behandlung sowie die genauen Einzelheiten ihrer Durchführung unterliegen strengen, deutschen Vorschriften und Gesetzten. So ist zum Beispiel in Deutschland eine spezielle Zulassung des Arztes für künstliche Befruchtung notwendig. Weitere Einzelheiten regelt das deutsche Embryonenschutzgesetz kurz ESchG. Im diesem Embryonenschutzgesetz vom 26.10.1990 hat die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen der Fortpflanzungsmedizin sehr genau beschrieben. Den exakten Gesetzestext können Sie online auf der Internetseite des Bundesministerium für Justiz unter http://www.gesetze-im-internet.de/eschg/ nachlesen. Gerne händigen wir Ihnen aber auch ein schriftliches Exemplar aus. Sprechen Sie uns dazu einfach an.

Ziel des Gesetzes ist es, den gewissenhaften Umgang mit entstehendem menschlichem Leben zu regeln und Mißbrauch jeder Form zu verhindern. So ist beispielsweise festgelegt, daß in der in-vitro-Fertilisation nur ausgebildete Ärzte arbeiten. Das gibt auch Ihnen die Sicherheit, vom ausgebildeten Spezialisten betreut zu werden.

Experimente mit Embryonen sind, auch wenn in anderen Ländern zum Teil erlaubt, bei uns jedoch streng verboten!

Darüber hinaus gilt es in diesem Themenkreis unter Anderem das Gendiagnostikgesetz (GenDG), das Transplantationsgesetz (TPG) sowie das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) zu beachten.

Sie können sich also sicher sein: Wir achten, auch im Interesse unserer Patienten, sehr genau auf die Einhaltung aller relevanten, juristischen Rahmenbedingungen. Alle befruchteten Eizellen werden nur in die Gebärmutter oder Eileiter der Mutter übertragen. Mit allen Ei- und Samenzellen gehen wir verantwortungsbewusst um. Unsere Ausbildung entspricht den im Gesetz beschriebenen Anforderungen.

Verantwortungsbewusst gehen wir auch mit Ihren persönlichen Daten um. Dabei beachten wir nicht nur die Gesetzgebung zum Datenschutz sondern garantieren Ihnen das damit nichts passieren wird, was Sie nicht wollen!

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