|
Seite 1 von 3
Qualitätsmanagement
a) EU-Zulassung - Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe, die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und das Inverkehrbringen von Geweben
. Erlaubniserteilung nach § 20b(1) des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) in gültiger Fassung.

. Nummer der Erlaubnis: 2011/183/55K

|